Digitaler Bauantrag im Landkreis Schwandorf

Der Landkreis Schwandorf nimmt seit 01.02.2023 am digitalen Bauantragsverfahren teil. Anträge im Bauverfahren wie z. B. Bauanträge, Abgrabungsanträge, Anträge auf Vorbescheid, Anzeigen über die Beseitigung usw. können nunmehr auch digital eingereicht werden. Die Anträge können aber weiterhin in Papierform eingereicht werden. Des Weiteren sind die Anträge, sowohl digital als auch in Papierform, nicht mehr über die Gemeinde, sondern direkt beim Landratsamt Schwandorf einzureichen.

Dies gilt nicht für Genehmigungsfreistellungsverfahren in Papierform, sowie Anträge auf Befreiung bzw. Ausnahmen vom Bebauungsplan und Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften bei baurechtlich verfahrensfreien Vorhaben. Diese sind nach wie vor zunächst bei der zuständigen Gemeinde einzureichen.

Weitere Informationen zum digitalen Bauantrag können Sie auf der Homepage des Landratsamtes Schwandorf nachlesen: https://www.landkreis-schwandorf.de/B%C3%BCrgerservice/Bauamt/