Heimatpflege

Ziele der Heimatpflege:

Sie soll das kulturelle Erbe eines bestimmten Raumes schützen, es lebensfähig erhalten und verträglich weiterentwickeln, um es dann in zeitgemäßer Form an künftige Generationen zu übergeben. Dabei soll sie sich nicht an kurzlebigen Modeerscheinungen oder einem nicht klar fassbaren Zeitgeist orientieren. Heimatpflege will erhalten und gestalten. In der Vergangenheit geschaffene Werte von geschichtlicher, wissenschaftlicher, künstlerischer, städtebaulicher und volkskundlicher Bedeutung sollen bewahrt und gepflegt werden. Die Erhaltung der geschichtlichen Dimension unserer Kultur und die Einfügung der Neuschöpfungen sind vielseitige Aufgaben, die in vertrauensvoller Zusammenarbeit gelöst werden müssen.

Aufgabenschwerpunkte:
  1. Fragen der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes (Art. 13 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz, DSchG)
  2. Beteiligung an den gemeindlichen Bauleitplanungen. Der Kreisheimatpfleger zählt in diesem Zusammenhang zu den „Trägern öffentlicher Belange“.
  3. Pflege von Brauchtum.
  4. Zusammenwirken mit Dienststellen und Verbänden, kirchlichen Stellen, Schulen, Archivpflegern, regionalen und lokalen Heimatverbänden und Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesverein für Heimatpflege.
Heimatpfleger/in:

Heimatpflege braucht Menschen. Den oben genannten Zielen dienend gibt es in Bayern auch die ehrenamtlichen Funktionen der Orts- und Kreisheimatpfleger/innen.

Während die Ortsheimatpfleger/innen aufgrund von Gemeinderatsbeschlüssen ernannt werden, werden die Kreisheimatpfleger/innen nach einem Bewerbungsverfahren durch Beschluss des Kreistages ehrenamtlich bestellt. Im Landkreis Schwandorf hat sich für die Ernennung der Kreisheimatpfleger/innen eine gebietsmäßige Aufteilung und eine Gliederung nach Sachgebieten, wie z. B. Archäologie oder Laienspiel, seit langer Zeit bewährt.