Leitfaden für Veranstaltungen
Diese Seite richtet sich an Veranstalter, die ein Gartenfest, Traditionsfest, Konzert, eine Tanzveranstaltung, ein Sportevent, eine öffentliche Party oder eine sonstige öffentlich zugängliche Veranstaltung durchführen möchten.
Allgemeine Hinweise
Grundsätzlich gelten folgende Betriebszeiten für Veranstaltungen im Gebiet der Marktgemeinde Wernberg-Köblitz:
- Sonntag – Donnerstag: bis 22:00 Uhr
- Freitag und Samstag: max. bis 03:00 Uhr
Es können je nach Art und Örtlichkeit der Veranstaltung andere Betriebszeiten festgelegt werden.
Die Immissionsvorschriften (z. B. gegen Lärm) sind bei jeder Veranstaltung einzuhalten.
Beim Ausschank von alkoholischen Getränken reichen Sie bitte den Antrag auf vorübergehende Gaststättenerlaubnis nach §12 GastG zusammen mit der Preisliste für Getränke ein.
Bitte beachten Sie, dass Sie für eine Veranstaltung auf öffentlichem Grund eine Sondernutzungserlaubnis benötigen. Öffentlicher Grund beinhaltet alle öffentlichen und gewidmeten Straßen und Wege.
Wird die Veranstaltung mit mehr als 200 Besuchern in einem Raum geplant, der nicht als Versammlungsstätte für Veranstaltungen genehmigt ist, muss diese nach § 47 VStättV beim Landratsamt Schwandorf angezeigt werden.
Planen Sie, ein Festzelt mit einer Grundfläche größer 75 qm aufzustellen, beachten Sie bitte, dass diese nach Art. 72 Abs. 5 Satz 1 BayBO mindestens 1 Woche vor Aufstellung unter Vorlage des Zeltbuches beim Landratsamt Schwandorf anzuzeigen sind. Gleiches gilt analog für sonstige Fliegende Bauten (z. B. Fahrgeschäfte) mit Prüfbuch (Art. 72 BayBO).
Bei größeren Veranstaltungen (ab 1000 erwarteten Besuchern) und bei erhöhtem Gefahrenpotential kann vom Veranstalter oder Betreiber die Einreichung eines Sicherheitskonzepts gefordert werden. Ziel eines Sicherheitskonzeptes ist es, die Verantwortlichkeiten festzulegen, verantwortliche Personen zu benennen, Szenarien zu beschreiben, die Verfahrensregeln und Kommunikationswege festzulegen und den Personaleinsatz zu planen.
Die vollständigen Antragsunterlagen sind spätestens 2 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung beim Ordnungs- und Gewerbeamt einzureichen. Bei erstmaligen Großveranstaltungen oder Veranstaltungen von überörtlicher Bedeutung muss aufgrund des erhöhten Prüfaufwandes der Antrag spätestens 4 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass bei unvollständigen Antragsunterlagen eine fristgerechte Bearbeitung nicht gesichert ist.
Informationen für Musiknutzung / Public Viewing erhalten Sie unter www.gema.de
Was ist einzureichen?
- Kein Alkoholausschank geplant: Anzeige nach Art. 19 LStVG
- Bei Alkoholausschank: Antrag auf vorübergehende Gaststättenerlaubnis nach § 12 GastG
Es muss die Preisliste für Getränke mit beigefügt werden. - Bei Benutzen öffentlichen Grund und Straßensperrungen/Geschwindigkeitsbegrenzungen:
Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung/Sondernutzung - Bei Plakatierung im Ortsbereich: Antrag auf Plakatierung bitte formlos schriftlich an
Markt Wernberg-Köblitz
Bürgerbüro
Nürnberger Straße 124
92533 Wernberg-Köblitz
oder per eMail. - Veranstaltung mit mehr als 200 Besuchern in Räumen, die nicht für Veranstaltungen genehmigt sind:
Anzeige nach § 47 VStättV beim Landratsamt Schwandorf - Sie wollen ein Traditionsfeuer/Johannisfeuer abhalten: Anmeldung eines Traditionsfeuers
- Bei Großveranstaltungen > 1000 Teilnehmer
Plan des gesamten Veranstaltungsbereichs (Außengelände und alle Räume) im Maßstab 1:100 (wenn größer DIN A3: 1:200), mit allen Aufbauten (Bühnen, Zelte, usw.) und Notausgängen. Bitte alle Maße angeben!
Formulare
Anzeige einer Veranstaltung nach Art. 19 LStVG
Antrag auf vorübergehende Gaststättenerlaubnis nach § 12 GastG (Gestattung/Schankerlaubnis)
Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung/Sondernutzung
Anmeldung eines Traditionsfeuers
Merk- und Infoblätter
Merkblatt für Veranstalter von Festen
Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln
Merkblatt Haftungsrechtliche Konsequenzen
Merkblatt für das Abhalten von Johannisfeuern
Sie planen eine Veranstaltung und wollen sich über die vorübergehende Gaststättenerlaubnis informieren?
Stellen Sie Ihre Fragen gerne an:
ordnungsamt@wernberg-koeblitz.de
Gerne beantworten Herr Lorenz und Herr Klinger des Ordnungsamtes auch persönlich Ihre Anfragen.
Zu Themen wie Sondernutzung, Verkehrsrechtliche Anordnung, Plakatierungen beantwortet Ihnen gerne Frau Rötzer (Bürgerbüro) Ihre Fragen.