Zweckverband zur Wasserversorgung der Glaubendorfer Gruppe – Bekanntmachung zur Einstellung der Abkochandordnung des Trinkwassers

Nach erfolgreicher Chlorung des Leitungsnetzes kann, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Schwandorf, die Abkochanordnung vom 10.11.2021 wieder eingestellt werden.

Die Chlorung der Wasserleitung des Zweckverbandes der Glaubendorfer Gruppe wird noch für ca. 1-2 Wochen für folgende Ortschaften aufrecht erhalten. Das Trinkwasser muss jedoch nicht mehr abgekocht werden.

  • Stein, Gnötzendorf, Weihern der Stadt Pfreimd
  • Söllitz, Köttlitz, Ödmühl, Reisach, Trausnitz, Kaltenthal, Atzenhof, Bierlhof Oberpierlhof, der Gemeinde Trausnitz
  • Döllnitz, Preppach des Marktes Leuchtenberg
  • Deindorf, Schwarzberg, Glaubendorf, Rattenberg, Woppenhof, Alletshof, Kötschdorf, Losau, Schiltern des Marktes Wernberg-Köblitz
  • Meisthof, Seibertshof, Glaubenwies des Marktes Luhe-Wildenau

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Chlorung der Wasserleitungen für die Endverbraucher nicht gesundheitsschädlich ist. Möglich ist jedoch, dass geringfügiger Chlorgeruch entsteht. Lediglich für Aquarien ist das Wasser nicht geeignet.

Sobald die Chlorung für die oben genannten Ortschaften eingestellt wird, wird die Bevöl­kerung wieder umgehend informiert.

Pfreimd, 29.11.2021

Tischler

Verbandsvorsitzender