Wasser der Glaubendorfer Gruppe abkochen, gilt weiterhin aber auch für die Ortsteile Losau und Schiltern, sowie der Einzelanwesen Trad, Ziegelhütte und Kühlohe.
Der Zweckverband Glaubendorfer Gruppe informiert laut Pressemitteilung vom 02.03.20, dass die Abkochanordnung des Wassers weiter besteht.
Dies umfasst die Ortschaften Stein, Gnötzendorf, Weihern, die Gemeinde Trausnitz, Döllnitz, Preppach, Deindorf, Schwarzberg,
Kötschdorf, Glaubendorf, Woppenhof, Rattenberg, Alletshof, Meisthof, Seibertshof und Glaubenwies.