Infos zur Abschaffung des Kinderreisepasses

Aufgrund eines neuen Gesetzes zur Modernisierung des Pass- und Ausweiswesens wird zum 01. Januar 2024 der Kinderreisepass abgeschafft. Es dürfen deshalb ab Beginn des neuen Jahres, diese Dokumente weder neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Dokumente können bis zum Ende der im Kinderreisepass genannten Gültigkeit verwendet werden!

Warum gibt es die Kinderreisepässe nicht mehr?

Die Kinderreisepässe haben seit 2021 nur noch eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten. Dies ist für Standard-Ausweisdokumente ohne Chip in der EU so vorgeschrieben. Mehrjährig gültige Dokumente sind mit einem elektronischen Chip ausgestattet, der gewisse Sicherheitsmerkmale enthält, die leicht zu kontrollieren aber schwer zu fälschen sind. Da der Kinderreisepass keinen elektronischen Chip enthält, ist hier eine Gültigkeit über 12 Monate hinaus nicht möglich.

Des Weiteren wird bei einigen Reisezielen eine Restgültigkeit von meist 3 bis 6 Monaten vorgeschrieben, was die Nutzbarkeit des Kinderreisepasses stark einschränkt.
Durch die Abschaffung entfällt der enorme Aufwand der jährlichen Beantragung bei den Eltern und der Verwaltung.

Welche Reisedokumente können für Kinder beantragt werden?

Kinder jeden Alters benötigen bei Reisen ins Ausland ein Ausweisdokument. Welche Dokumente vom jeweiligen Reiseziel anerkannt werden, müssen Sie vorab selbst klären. Auf der Seite des Auswärtigen Amtes finden Sie dazu für die jeweiligen Länder unter dem Punkt „Einreise und Zoll“ die entsprechenden Anforderungen.

Da es nun keine speziellen Dokumente für Kinder mehr gibt, besteht nur die Möglichkeit einen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.

Was ist nun bei der Beantragung zu beachten?

Beide Dokumente haben bei einer Beantragung unter 24 Jahren eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren. Es ist insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern darauf zu achten, dass sich das Gesichtsbild schon nach kurzer Zeit verändern kann und somit eine Identifizierung des Dokumenteninhabers teilweise schon deutlich vor Erreichen des Ablaufdatums nicht mehr möglich ist und das Dokument dadurch vorzeitig seine Gültigkeit verliert.

In diesen Fällen beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument.

Des Weiteren ist bei einer Beantragung von Personalausweis oder Reisepass mit einer längeren Ausstellungszeit als bei den Kinderreisepässen zu rechnen!

Diese Dokumente werden nicht vor Ort in der Verwaltung angefertigt, sondern müssen in Berlin bei der Bundesdruckerei bestellt werden. Dies kann je nach dortigen Produktionsaufkommen einige Wochen in Anspruch nehmen. Bitte informieren Sie sich zu den aktuellen Lieferzeiten immer vorher im Passamt und beachten Sie, dass besonders zu Ferienzeiten sich die Produktionszeiten verlängern können.

Was kosten die neuen Dokumente?

Ein Personalausweis unter 24 Jahren kostet 22,80 €, ein Reisepass 37,50 €.