Zweckverband zur Wasserversorgung der Glaubendorfer Gruppe – Anordnung zum Abkochen des Trinkwassers; Chlorung des Trinkwassers

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Glaubendorfer Gruppe gibt bekannt, dass in folgenden Ortschaften des Zweckverbandsgebietes geringfügige coliforme Keime festgestellt worden sind, die den festgelegten Grenzwert der Trinkwasserverordnung überschrei­ten.
Ab Donnerstag den 11.11.2021 werden in den unten aufgeführten Ortschaften die Trink­wasserleitungen gechlort. Die Chlorung wird in Absprache mit dem Gesundheitsamt Schwandorf vorgenommen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Chlorung der Wasserleitungen für die Endverbraucher nicht gesundheitsschädlich ist. Möglich ist jedoch, dass geringfügiger Chlorgeruch entsteht. Lediglich für Aquarien ist das Wasser nicht geeignet.

Die Anordnung zum Abkochen des Trinkwassers gilt bis auf Weiteres für folgende Ort­schaften:

  • Stein, Gnötzendorf, Weihern der Stadt Pfreimd
  • Söllitz, Köttlitz, Ödmühl, Reisach, Trausnitz, Kaltenthal, Atzenhof, Bierlhof, Oberpierlhof, der Gemeinde Trausnitz
  • Döllnitz, Preppach des Marktes Leuchtenberg
  • Deindorf, Schwarzberg, Glaubendorf, Rattenberg, Woppenhof, Alletshof, Kötschdorf, Losau, Schiltern des Marktes Wernberg-Köblitz
  • Meisthof, Seibertshof, Glaubenwies des Marktes Luhe-Wildenau

Sobald die Trinkwasserqualität wieder hergestellt ist und die Abkochanordnung aufgeho­ben bzw. die Chlorung wieder eingestellt werden kann, wird die Bevölkerung wieder in­formiert.

Pfreimd, 10.11.2021

Tischler
Verbandsvorsitzender