Beantragung Eintragungsschein Volksbegehren „Abberufung des Landtages“ – Achtung: Ein Eintragungsschein ist keine Briefwahl

Ab sofort können Sie für das Volksbegehren „Abberufung des Landtages“ einen Eintragungsschein beantragen. Mit einem Eintragungsschein kann sich eine stimmberechtigte Person ohne Vorliegen besonderer Gründe in einem beliebigen Eintragungsraum in ganz Bayern eintragen, oder sie kann bei körperlicher Behinderung oder Krankheit (Behinderung und Krankheit müssen während des gesamten bzw. des restlichen Eintragungszeitraumes vorliegen) mit einer eidesstattlichen Versicherung eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen.

Den Eintragungsschein können Sie hier beantragen.

Bitte verwechseln Sie den Eintragungsschein nicht mit Briefwahl. Eine Briefwahl ist bei einem Volksbegehren NICHT möglich.