Zweckverband zur Wasserversorgung der Glaubendorfer Gruppe – Einstellung der Abkochanordnung des Trinkwassers

Nach erfolgreicher Chlorung des Leitungsnetzes kann in Absprache mit dem Gesundheitsamt Schwandorf die Abkochanordnung vom 12.04.2021 wieder eingestellt werden.

Die Chlorung der Wasserleitung des Zweckverbandes der Glaubendorfer Gruppe wird noch für ca. 2 Wochen für folgende Ortschaften aufrecht erhalten. Das Trinkwasser muss jedoch nicht mehr abgekocht werden.

Stein, Gnötzendorf, Weihern der Stadt Pfreimd
Söllitz, Köttlitz, Ödmühl, Reisach, Trausnitz, Kaltenthal, Atzenhof, Bierlhof, Oberpierlhof der Gemeinde Trausnitz
Döllnitz, Preppach des Marktes Leuchtenberg
Deindorf, Woppenhof, Alletshof, Kötschdorf, Losau, Schiltern des Marktes Wernberg-Köblitz

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Chlorung der Wasserleitungen für die Endverbraucher nicht gesundheitsschädlich ist. Möglich ist jedoch, dass geringfügiger Chlorgeruch entsteht. Lediglich für Aquarien ist das Wasser nicht geeignet. Sobald die Chlorung für die oben genannten Ortschaften eingestellt wird, wird die Bevölkerung wieder umgehend informiert.

Pfreimd, 14.07.2021

Tischler
Verbandsvorsitzender