Zweckverband zur Wasserversorgung der Glaubendorfer Gruppe; Anordnung zum Abkochen des Trinkwassers; Chlorung des Trinkwassers

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Glaubendorfer Gruppe gibt bekannt, dass in folgenden Ortschaften des Zweckverbandsgebietes geringfügige coliforme Keime festge­stellt worden sind, die den festgelegten Grenzwert der Trinkwasserverordnung überschrei­ten.
Ab Dienstag den 13.04.2021 werden nur in den unten aufgeführten Ortschaften die Trink­wasserleitungen gechlort. Die Chlorung wird in Absprache mit dem Gesundheitsamt Schwandorf vorgenommen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Chlorung der Wasserleitungen für die Endverbraucher nicht gesundheitsschädlich ist. Möglich ist jedoch, dass geringfügiger Chlorgeruch entsteht. Lediglich für Aquarien ist das Wasser nicht geeignet.

Die Anordnung zum Abkochen des Trinkwassers gilt bis auf Weiteres nur für folgende Ortschaften:

  • Stein, Gnötzendorf, Weihern der Stadt Pfreimd
  • Söllitz, Köttlitz, Ödmühl, Reisach, Trausnitz, Kaltenthal, Atzenhof, Bierlhof Oberpierlhof, der Gemeinde Trausnitz
  • Döllnitz, Preppach des Marktes Leuchtenberg
  • Deindorf, Woppenhof, Alletshof, Kötschdorf, Losau, Schiltern des Marktes Wernberg-Köblitz

Sobald die Trinkwasserqualität wieder hergestellt ist, wird die Bevölkerung wieder infor­miert.

Pfreimd, 12.04.2021

Kiener
stellvertretender Verbandsvorsitzender