Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Glaubendorfer Gruppe gibt bekannt, dass in folgenden Ortschaften des Zweckverbandsgebietes geringfügige coliforme Keime festgestellt worden sind, die den festgelegten Grenzwert der Trinkwasserverordnung überschreiten.
Ab Dienstag den 13.04.2021 werden nur in den unten aufgeführten Ortschaften die Trinkwasserleitungen gechlort. Die Chlorung wird in Absprache mit dem Gesundheitsamt Schwandorf vorgenommen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Chlorung der Wasserleitungen für die Endverbraucher nicht gesundheitsschädlich ist. Möglich ist jedoch, dass geringfügiger Chlorgeruch entsteht. Lediglich für Aquarien ist das Wasser nicht geeignet.
Die Anordnung zum Abkochen des Trinkwassers gilt bis auf Weiteres nur für folgende Ortschaften:
- Stein, Gnötzendorf, Weihern der Stadt Pfreimd
- Söllitz, Köttlitz, Ödmühl, Reisach, Trausnitz, Kaltenthal, Atzenhof, Bierlhof Oberpierlhof, der Gemeinde Trausnitz
- Döllnitz, Preppach des Marktes Leuchtenberg
- Deindorf, Woppenhof, Alletshof, Kötschdorf, Losau, Schiltern des Marktes Wernberg-Köblitz
Sobald die Trinkwasserqualität wieder hergestellt ist, wird die Bevölkerung wieder informiert.
Pfreimd, 12.04.2021
Kiener
stellvertretender Verbandsvorsitzender