Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus im Markt Wernberg-Köblitz

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

mit den folgenden Entscheidungen wollen wir unseren Beitrag leisten, die weitere Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Wir nehmen die Gesundheitsvorsorge für unsere Bürgerinnen, Bürger und Mitarbeiter sehr ernst. Über Änderungen informieren wir Sie laufend auf unserer Homepage.

Die Marktverwaltung hat deshalb Vorsichtsmaßnahmen getroffen, um die Besucher/innen und Mitarbeiter/innen vor dem Virus zu schützen. Ab Samstag 21.03. gelten in ganz Bayern vorläufige Ausgangsbeschränkungen.

  • Der allgemeine Parteiverkehr im Rathaus wird bis auf Weiteres stark eingeschränkt.
  • Das Rathaus bleibt geschlossen. Zutritt erhalten Bürger nur in dringenden, unaufschiebbaren Fällen und nach vorheriger Terminvereinbarung per Mail (info@wernberg-koeblitz.de) oder Telefon (09604/9211-0).

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen während der regulären Öffnungszeiten Mo – Do 08.00-12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr, Fr 08.00 -12.00 Uhr telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Es kann jedoch zu Einschränkungen kommen. Deshalb bitten wir Sie beim zuständigen Mitarbeiter eine Rückrufbitte per E-Mail zu hinterlassen. Die jeweiligen Telefonnummern der Ansprechpartner können Sie auf der Internetseite der Marktgemeinde www.wernberg-koeblitz.de unter Rathaus&Bürger/Rathaus/Ansprechpartner einsehen.

Nutzen Sie bitte die Möglichkeiten unseres Online-Bürgerservice auf der Internetseite.

In den jeweiligen Ämtern werden in dringenden Fällen die Beantragung/Abholung von Ausweisen und Pässen sowie Wohnanmeldungen, Gewerbeanmeldungen, Beglaubigungen, Bestätigungen, Rentenanträge und ähnliches bearbeitet. Allerdings ist vorher eine telefonische Rücksprache erforderlich. Bauanträge können auch postalisch eingereicht werden.

Als Konsequenz aus der Schließung sämtlicher Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen in Bayern zum Schutz vor einer weiteren Verbreitung des Coronavirus, wurden auch im Markt Wernberg-Köblitz die gemeindlichen Sport-, Kultur- und Bildungsreinrichtungen bis auf Weiteres geschlossen. Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht der notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, wird untersagt. Hierzu zählen insbesondere auch Sport- und Spielplätze:

  • Kleine Sporthalle und große Schulturnhalle
  • Hallenbad
  • Jugendheim (Halle)
  • alle gemeindlichen Spielplätze

Die Hallen sind für sämtliche Vereinssportarten gesperrt.

Aus Rücksicht auf unsere Seniorinnen und Senioren, die bei einer Ansteckung mit dem Coronavirus als besonders gefährdet gelten, werden auch persönliche Geburtstagsbesuche und Gratulationen des Bürgermeisters vorerst nicht mehr durchgeführt.

Vorerst finden standesamtliche Trauungen wie vereinbart statt. Es dürfen nur die wichtigsten Angehörigen anwesend sein. Dazu zählen: das Brautpaar, die Trauzeugen, die Eltern des Brautpaares und ggf. leibliche Kinder.

Die Marktverwaltung sagt alle gemeindlichen Veranstaltungen, Sitzungen und Besprechungen vorerst bis 19. April 2020 ab, hierzu zählt auch die Babyparty am 02.04.

Im Freistaat Bayern werden ab Montag, den 16. März alle Kindergärten, Schulen und Kitas zunächst bis zum Ende der Osterferien 19.04. geschlossen.
Davon betroffen ist auch der gemeindliche Kindergarten Marktzwerge. Grundsätzlich wird es lt. Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales von Montag, den 16. März 2020, bis Samstag, den 19. April 2020, ein Betretungsverbot für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogischen Tagesstätten geben.
Im gemeindlichen Kindergarten wird bei Bedarf in dieser Zeit eine Betreuungs-Notgruppe nur für Kinder des gemeindlichen Kindergartens eingerichtet: Ab 23.03., wenn bereits nur ein Elternteil, im Fall von Alleinerziehenden der Alleinerziehende, in sogenannten systemkritischen Berufen tätig sind und

  • die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • die Kinder nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • die Kinder sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome zeigen (vgl. Allgemeinverfügung vom 06.03.2020).

Zu den Bereichen der Kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Entsprechende Notgruppen sind in allen Kinderbetreuungseinrichtungen und in der Schule bei Bedarf geplant. Eine Schülerbeförderung und eine Beförderung der Kindergartenkinder findet vorerst ab Montag, 16.03.2020 nicht mehr statt.
Immer wieder aktualisierte Informationen erhalten Sie über unsere Homepage und über die Homepage des Landratsamtes Schwandorf www.landkreis-schwandorf.de

Weitere Info von der Bayerischen Staatsregierung: https://www.bayern.de/corona-pandemie-bayern-ruft-den-katastrophenfall-aus-veranstaltungsverbote-und-betriebsuntersagungen/

Wir bitten Sie zum Schutz aller um Ihr Verständnis für diese Maßnahmen.

Dankenswerterweise haben sich bereits Hilfsangebote für Informationen und Hilfsangebote in Zeiten von Corona gebildet. Diese sind auf der Homepage unter Aktuelles nachlesbar.

Halten wir alle zusammen und kommen damit gut durch diese Krise.

Mit besten Grüßen

Konrad Kiener
1.Bürgermeister