Die Verkehrsüberwachung startet

Ab Donnerstag, den 17.10.2019 startet die Überwachung des ruhenden Verkehrs im Gemeindegebiet Wernberg-Köblitz.

Vordergründig werden folgende Bereiche überwacht:

1. Parkplatz an der Weidener Straße gegenüber dem Friedhof
Bitte beachten Sie, dass nur Fahrzeuge mit einer PKW-Zulassung parken dürfen.

2. Parkbuchten entlang der Weidener Straße
Innerhalb dieser Parkbuchten darf in der Zeit von Montag bis Freitag 8 – 18 Uhr und Samstag 8 – 13 Uhr nur zwei Stunden geparkt werden. Bitte vergessen Sie nicht, die Parkscheibe einzulegen.

3. Fahrradschutzstreifen Weidener Straße
Auf dem Fahrradschutzstreifen in der Weidener Straße darf nicht geparkt werden.

4. Nürnberger Straße (Ortskernbereich), Marktplatz, Bachgasse
Innerhalb dieses Bereiches ist ein Zonenhaltverbot beschildert. Bitte beachten Sie, dass das Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt ist. In der Zeit von Montag bis Freitag
8 – 18 Uhr und Samstag 8 – 13 Uhr darf höchstens zwei Stunden mit Parkscheibe geparkt werden.
Hinweis: Außerhalb dieser Zeiten darf unbegrenzt und ohne Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen geparkt werden.

5. Schulstraße
Auf dem Parkplatz in der Schulstraße darf in der Zeit von Montag bis Freitag
8 – 18 Uhr und Samstag 8 – 13 Uhr bis zu zwei Stunden, mit Parkscheibe geparkt werden. Außerhalb dieser Zeiten darf unbegrenzt und ohne Parkscheibe geparkt werden.

6. Schulstraße Parkplatz Kindergarten
Auf dem Parkplatz am Kindergarten „Marktzwerge“ ist das Parken in der Zeit von Montag bis Freitag 8 – 18 Uhr bis zu 30 Minuten mit Parkscheibe erlaubt. Außerhalb dieser Zeiten darf unbegrenzt und ohne Parkscheibe geparkt werden.

7. Talstraße Parkplatz Kindergarten
Auf dem Parkplatz in der Talstraße ist das Parken in der Zeit von Montag bis Freitag 8 – 18 Uhr und Samstag 8 – 13 Uhr bis zu zwei Stunden mit Parkscheibe erlaubt.
Außerhalb dieser Zeiten darf unbegrenzt und ohne Parkscheibe geparkt werden.

8. Absolutes Haltverbot im alten und neuen Industriegebiet
In den Industriegebieten wird die Einhaltung des absoluten Haltverbotes überwacht.

In den ersten zwei Wochen wird zur Eingewöhnung zuerst mit „gelben Karten“ verwarnt. Dies hat bei Verstößen noch keine finanziellen Folgen.

Bitte beachten Sie zudem, dass Sie sich im gesamten Gemeindegebiet Wernberg-Köblitz an die geltenden Verkehrs- und Parkregelungen halten müssen. Es kann auch zu Ahndungen in anderen, als den oben genannten Bereichen, kommen.