Bekanntmachung der Bodenrichtwerte für das Gebiet des Marktes Wernberg-Köblitz zum 31. Dezember 2018

Der Gutachterausschuss am Landratsamt Schwandorf hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31. Dezember 2018 ermittelt und festgelegt.

Die vom Gutachterausschuss des Landkreises Schwandorf ermittelten Bodenrichtwerte einschl. der Bodenrichtwertkarten für das Gebiet des Marktes Wernberg-Köblitz liegen in der Zeit vom

15. Juli bis 16. August 2019

im Rathaus des Marktes Wernberg-Köblitz während der allgemeinen Geschäftszeiten

Montag – Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Montag – Donnerstag 13:30 – 15:30 Uhr

öffentlich zur Einsicht aus. Darüber hinaus werden die Bodenrichtwerte einschl. der Bodenrichtwertkarten im Internetportal unter http://geoportal.landkreis-schwandorf.de veröffentlicht.

Auf der Liste der Bodenrichtwerte finden Sie auch Hinweise zu den Bodenrichtwerten, auf die hingewiesen wird. Beachten Sie bitte insbesondere, dass Bodenrichtwerte keine bindende Wirkung haben und Ansprüche weder aus Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen bei zonalen Bodenrichtwerden noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden. Bodenrichtwerte mit dem Beitragszustand 1 (=erschließungsbeitragsfrei) enthalten alle Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und alle Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG).

Jeder hat das Recht, in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses am Landratsamt Schwandorf, Tel.-Nr. 09431/471-471 oder -429, Telefax-Nr. 09431/471-317 Auskünfte über die Bodenrichtwerte zu erhalten. Der Gutachterausschuss ist verpflichtet, Auskünfte über die Bodenrichtwerte zu erteilen. Bitte beachten Sie, dass schriftliche Auskünfte aus dem Bodenrichtwertgutachten der Kostenpflicht unterliegen.