Information Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen

Ändert sich etwas am Grundbesitz so sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer des Grundbesitzes gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt sämtliche Änderungen anzuzeigen. Sie werden dazu nicht gesondert aufgefordert. Das Finanzamt prüft anschließend, ob sich die Änderung(en) auf die Grundsteuerbemessungsgrundlage auswirken.

Nähere Informationen finden Sie im Infoflyer des Bayerischen Landesamts für Steuern.

Infoflyer