Die Beitragsabteilung versendet Ende Oktober die letzte Rate für den Verbesserungsbeitrag der Wasserversorgungseinrichtung.
Im Folgenden ist eine Beispielrechnung, wie sich der ursprüngliche und der neue Verbesserungsbeitrag für ein Einfamilienhaus berechnen.
Beispielrechnung Einfamilienhaus (fiktive Daten)
Grundstücksfläche 650 m²
Geschossfläche 250 m²
Alter Verbesserungsbeitrag (Satzung vom 01.08.2013)
Beitrag pro m² Grundstücksfläche 0,34 Euro
Beitrag pro m² Geschossfläche 2,78 Euro
Grundstücksfläche 650 m² * 0,34 Euro = 221,00 Euro
Geschossfläche 250 m² * 2,78 Euro = 695,00 Euro
Gesamt Netto 916,00 Euro
+ 7% Steuer 64,12 Euro
Gesamt Brutto 980,12 Euro
Dies wäre der ursprünglich geplante Verbesserungsbeitrag nach der alten Satzung gewesen.
Hiervon wurden bereits 90 % als Vorausleistungen gezahlt (90% = 882,12 Euro).
Somit wäre eigentlich noch eine Schlussrate in Höhe von 98 Euro (restliche 10%) fällig gewesen.
Es wurde nun eine endgültige Kalkulation mit allen angefallenen Kosten/Zuschüssen usw. erstellt.
Hierbei wurden folgende Beiträge errechnet und dann entsprechend mit der neuen Satzung beschlossen:
Neuer Verbesserungsbeitrag (Satzung vom 01.09.2025)
Beitrag pro m² Grundstücksfläche 0,58 Euro
Beitrag pro m² Geschossfläche 2,83 Euro
Grundstücksfläche 650 m² * 0,58 Euro = 377,00 Euro
Geschossfläche 250 m² * 2,83 Euro = 707,50 Euro
Gesamt Netto 1084,50 Euro
+ 7% Steuer 75,92 Euro
Gesamt Brutto 1160,42 Euro
Abzüglich Vorausleistung (siehe oben) 882,12 Euro
Endgültige Schlussrate 278,30 Euro
In dieser Beispielrechnung fallen Mehrkosten in Höhe von insgesamt 180,30 Euro
(1160,42 Euro – 980,12 Euro) aufgrund der neuen Verbesserungsbeiträge an.