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Leitfaden für Veranstaltungen

Dieser Leitfaden richtet sich an alle, die im Gemeindegebiet von Wernberg-Köblitz eine öffentlich zugängliche Veranstaltung wie ein Gartenfest, Konzert, Sportevent oder eine Party durchführen möchten.

Grundlegende Regelungen

Grundlegende Regelungen

Für Veranstaltungen gelten im Gemeindegebiet festgelegte Betriebszeiten, die je nach Wochentag variieren: Von Sonntag bis Donnerstag dürfen Veranstaltungen bis 22:00 Uhr stattfinden, während sie an Freitagen und Samstagen maximal bis 03:00 Uhr dauern dürfen. Diese Zeiten können je nach Art und Ort der Veranstaltung angepasst werden. Wichtig ist in jedem Fall, dass die Immissionsvorschriften, insbesondere zum Lärmschutz, eingehalten werden.

Wichtige Fristen und Anträge

Wichtige Fristen und Anträge

Damit Ihre Veranstaltung reibungslos genehmigt werden kann, sollten Sie folgende Fristen beachten:

  • Standard-Veranstaltungen (weniger als 1000 Besucher) Vollständige Antragsunterlagen müssen spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden
  • Erstmalige Großveranstaltungen (mehr als 1000 Besucher) oder Veranstaltungen von überörtlicher Bedeutung: Hier beträgt die Frist 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn aufgrund des erhöhten Prüfaufwandes

Bitte beachten Sie, dass bei unvollständigen Unterlagen eine fristgerechte Bearbeitung nicht garantiert werden kann.
 

Was ist wann erforderlich?

Was ist wann erforderlich?

Je nach Art Ihrer Veranstaltung benötigen Sie unterschiedliche Genehmigungen und müssen verschiedene Anträge stellen:

Veranstaltung mit Alkoholausschank

Wenn Sie alkoholische Getränke anbieten möchten, benötigen Sie einen Antrag auf vorübergehende Gaststättenerlaubnis nach § 12 GastG. Diesem müssen Sie eine Preisliste für Getränke beifügen. 

Veranstaltung ohne Alkoholausschank

Werden keine alkoholischen Getränke angeboten, zeigen Sie Ihre Veranstaltung nach Art. 19 LStVG an. Es wird von uns geprüft, ob eine Erlaubnis oder Einschränkungen erforderlich ist. 

Nutzung öffentlicher Flächen:

Findet Ihre Veranstaltung auf öffentlichem Grund statt (also auf öffentlichen und gewidmeten Straßen und Wegen), benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Bei Straßensperrungen oder Geschwindigkeitsbegrenzungen ist ein Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich.

Größere Veranstaltungen

  • Bei mehr als 200 Besuchern in einem Raum, der nicht als Versammlungsstätte genehmigt ist, muss dies nach § 47 VStättV beim Landratsamt Schwandorf angezeigt werden
  • Ab 1000 erwarteten Besuchern kann ein Sicherheitskonzept gefordert werden, das Verantwortlichkeiten, Verfahrensregeln und Personaleinsatz regelt
  • Bei dieser Größenordnung ist außerdem ein Plan des gesamten Veranstaltungsbereichs im Maßstab 1:100 (bzw. 1:200 bei größeren Flächen als DIN A3) mit allen Aufbauten und Notausgängen einzureichen

Festzelte und fliegende Bauten

Festzelte mit einer Grundfläche größer als 200 qm müssen mindestens 1 Woche vor Aufstellung unter Vorlage des Zeltbuches beim Landratsamt Schwandorf angezeigt werden. Gleiches gilt für sonstige fliegende Bauten wie Fahrgeschäfte mit Prüfbuch.

Weitere Anträge

Weitere Anträge

  • Für Plakatierung im Ortsbereich stellen Sie bitte formlos einen schriftlichen Antrag beim Bürgerbüro des Marktes Wernberg-Köblitz (Nürnberger Straße 124, 92533 Wernberg-Köblitz) oder per E-Mail
  • Traditionsfeuer oder Johannisfeuer müssen bei der Gemeinde angezeigt werden
  • Für Musiknutzung oder Public Viewing informieren Sie sich bitte unter www.gema.de

Für weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrer geplanten Veranstaltung steht Ihnen das Ordnungs- und Gewerbeamt des Marktes Wernberg-Köblitz gerne zur Verfügung. Das Team hilft Ihnen bei Fragen zu erforderlichen Unterlagen, Fristen und Genehmigungsverfahren weiter.

Fragen rund um die Veranstaltung von Vereinsfeiern beantwortet auch der Leitfaden für Vereinsfeiern der bayerischen Staatsregierung:

Leitfaden für Vereinsfeiern