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Ab sofort: neue Parkregelung für den Marktplatz und die Nürnberger Straße (Ortsteil Wernberg) 27.07.2010 



Verkehrszeichen Parken

Nach der endgültigen Fertigstellung des Marktplatzes und der Nürnberger Straße im Ortsteil Wernberg wurden nun auch die Parkflächen entlang der Nürnberger Straße und des Marktplatzes durch schwarze Basaltsteine gekennzeichnet.

Ab sofort gilt für die Nürnberger Straße und die Nordseite des Marktplatzes, beginnend von der Einmündung in die Sportplatzstraße bis in die Vohenstraußer Straße ein sog. „Zonenhalteverbot“. Dieses bedeutet, dass Parken darin grundsätzlich verboten ist. Ausgenommen davon sind nur die markierten Parkflächen. Auf diesen wiederum wurde die Parkdauer beschränkt, um den dortigen Geschäften und Betrieben zu ermöglichen, dass deren Kunden zum Einkauf vor den Geschäften parken können. Die Parkzeit ist dort montags bis freitags von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr auf max. 2 Stunden beschränkt. Gleiches gilt am Samstag von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten kann auf den markierten Parkflächen unbegrenzt geparkt werden.

Der gesamte Marktplatz südlich der früheren B 14 ist ab sofort sog. „Verkehrsberuhigter Bereich“. Innerhalb des "verkehrsberuhigten Bereichs" gilt folgendes:

1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen;
2. Der Fahrzeugverkehr, also auch der Fahrradverkehr muss Schrittgeschwindigkeit (dass heißt zirka 5 km/h) einhalten.
3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten.
4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig (was meist die größte Hürde für einen gut funktionierenden "Verkehrsberuhigten Bereich" ist), ausgenommen zum Ein- und Aussteigen, zum Be- und Entladen.

Bitte achten Sie darauf, dass nur in diesen markierten Bereichen das Parken zulässig ist. An allen anderen Stellen, insbesondere im eigentlichen Platzbereich westlich der St. Anna-Kirche ist das Parken nach der StVO nicht erlaubt und wird künftig geahndet werden. Auch am Marktplatz gilt künftig dieselbe Parkzeitbeschränkung wie in der Nürnberger Straße (max. 2 Stunden werktags von 08:00 – 18:00 Uhr und samstags von 08:00 – 12:00 Uhr). Die entsprechenden Zusatzschilder, die diese Parkdauer regeln, werden demnächst noch aufgestellt. Soweit die Parkflächen auf Privatgrund liegen, haben die Anlieger hierfür entsprechende Parkberechtigungen erhalten.

Dauerparker (z.B. Beschäftigte, Tagungsgäste, ua.) wollen bitte künftig auf die angrenzenden kostenlosen Parkmöglichkeiten, beispielsweise am Jugendheim Wernberg, am Festplatz Wernberg oder beim Friedhof ausweichen. Die Parkmöglichkeiten sind entsprechend ausgeschildert.

Parkzonenplan

27.07.2010 
Quelle: Geschäftsleitung, Peter Hartl