Rechtzeitige Anzeige öffentlicher Vereinsfeste 27.05.2010
In den nächsten Wochen beginnt wieder die Hauptsaison der Vereinsfeste und sonstigen Veranstaltungen. Deshalb möchten wir Sie auf eine Änderung der Gewerbeverordnung hinweisen. Seit 01. März 2010 wurde § 4 der GewV dahingehend geändert, dass die rechtzeitige Beteiligung der Polizei sowie des Jugendamtes bei Erteilung von Gestattungen erforderlich ist, da insbesondere Jugendamt und Polizei über Erkenntnisse von entsprechenden negativen Vorfällen hinsichtlich jugendschutzrechtlicher Bestimmungen, insbesondere zu Alkoholmissbrauch verfügen. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass nach § 6 GastG ein alkoholfreies Getränk nicht teurer angeboten werden darf wie die gleiche Menge des billigsten alkoholischen Getränks. Der Antrag für die vorübergehende Gaststättenerlaubnis muss spätestens vierzehn Tage vor der Veranstaltung beim Markt eingereicht werden. Nunmehr ist das Beteiligungsverfahren von Polizei und Jugendamt verbindlich vorgeschrieben und damit Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit der Veranstaltung. Das Landratsamt Schwandorf hat die Gemeinden aufgefordert, dass bei verspäteter Anmeldung der Antragsteller die Stellungnahme selbst bei der Polizeiinspektion Nabburg und dem Jugendamt Schwandorf einholen muss. Bitte merken Sie sich die rechtzeitige Antragstellung vor. Sie ersparen sich dadurch unnötigen Aufwand und Ärger. Das entsprechende Antragsformular erhalten Sie beim Bürgerbüro des Marktes oder auf dieser Homepage unter |
| 27.05.2010 Quelle: Geschäftsleitung, Peter Hartl |
