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Hunde und Landwirtschaft 27.05.2010 



Hund

In letzter Zeit werden wiederholt Beschwerden wegen freilaufender Hunde allgemein und wegen Hunde im Besonderen, die ihre Notdurft in landwirtschaftlich genutzten Wiesen und Feldern verrichten an die Verwaltung herangetragen.

Viele allzu sorg- und verantwortungslose Hundebesitzer sind sich dabei offensichtlich nicht bewusst, dass solche Hinterlassenschaften auf Wiesen und Feldern nichts zu suchen haben. Nach dem Bayer. Naturschutzgesetz besteht ein Betretungsverbot für landwirtschaftliche Flächen während der Vegetationsperiode. So dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen in der Zeit zwischen Saat und Ernte, bei Grünland in der Zeit des Aufwuchses und der Mahd bzw. Beweidung nicht betreten werden. Jeder Hundebesitzer hat dementsprechend dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Hund keinerlei negative Auswirkung für Mensch und Natur ausgeht.

Tatsache ist, dass durch Hundekot Erntegut vom Geruch und Geschmack und auch hygienisch so verunreinigt werden kann, das die Tiere dieses Futter verschmähen und liegen lassen. Es können auch Krankheiten mit Schädigungen für Tiere übertragen werden. Sie als Hundehalter möchten wir daher bitten, das Betreten der Kulturen zu unterlassen und auf den Wirtschaftswegen zu bleiben.

Aus diesem Grunde möchten wir auch an Sie appellieren, diese Bereiche nicht als Toilette für ihren Hund zu nutzen. Passiert es dennoch einmal, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, die Hinterlassenschaft unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Noch ein Wort zu freilaufenden Hunden: Akzeptieren Sie, dass es Menschen gibt, die vor Hunden gleich welcher Größe, Angst haben. Versuchen Sie nicht ihre Tierliebe anderen Menschen mit Äußerungen wie „Der macht doch nichts“ oder „Der beißt nicht“, aufzuzwingen. Signalisieren Sie durch richtiges Handeln, dass ihnen der Hund gehorcht. Lassen Sie ihn nur dann frei laufen, wenn dadurch keine anderen Menschen oder Tiere belästigt oder geschädigt werden. Rufen sie ihren Hund zu sich und leinen sie ihn an, wenn andere Menschen ihnen begegnen. Die gilt insbesondere bei Kindern, Joggern, Radfahrern und Menschen, die Tiere bei sich führen.

Leisten Sie ihren Beitrag zu einem positiven Bild der Hundehaltung durch ein rücksichtvolles und vorbildliches Auftreten in der Öffentlichkeit. Vielen Dank für ihr Verständnis und ihre Mitwirkung. 

27.05.2010 
Quelle: Geschäftsleitung, Peter Hartl