Bauanträge rechtzeitig einreichen! 27.05.2010
Liebe Bauherren, leider müssen wir immer öfter feststellen, dass Bauantrage erst wenige Tage vor der Bau- und Umweltausschusssitzung eingehen. Eine Prüfung der Anträge ist dann aus zeitlichen Gründen oft schwierig bzw. nicht mehr möglich. Außerdem verstößt es gegen die gesetzlichen Bestimmungen, wenn ein in der Sitzung behandelter Punkt nicht in der Ladung und Bekanntmachung zur Sitzung enthalten ist. Der Beschluss über das gemeindliche Einvernehmen ist in diesem Falle formal nicht rechtmäßig zu Stande gekommen und könnte angefochten werden. Gerade bei Bauvorhaben, die nachbarrechtliche Belange stark berühren, wie z.B. Gewerbebauten, Biogasanlagen, Ställe usw., könnte die nachträgliche Anfechtung des Beschlusses negative Folgen für den Bauherrn nach sich ziehen. Gerade Bauanträge, die sich auf die Nachbarn auswirken können, sind deshalb auf der Tagesordnung zu nennen, damit auch nicht direkt angrenzende, aber von der Baumaßnahme betroffene Grundstücksbesitzer Kenntnis vom Bauvorhaben erlangen können. Aufgrund der Ladungsfristen sind Bauanträge, die in der folgenden Sitzung behandelt werden sollen, spätestens 8 Tage vor der Sitzung im Bauamt einzureichen. Verspätet eingehende Bauanträge werden künftig nicht mehr nachträglich auf die Tagesordnung genommen, sondern werden bis zur nächstfolgenden Sitzung zurückgestellt. |
| 27.05.2010 Quelle: Geschäftsleitung, Peter Hartl |
